TEDME Teams App
Viele TEDME Enterprise-Kunden führen ihre Meetings mit Microsoft Teams durch. Sie kombinieren so einfach das Beste aus beiden Welten miteinander – das Videomeeting in Teams und die Interaktionen dank TEDME. Das können Sie auch.
So geht’s
Sie können alles in einer einzigen Anwendung umsetzen: Abstimmungen, Wahlen, Feedback, Wissensspiele oder Q&A – direkt in Ihrem gewohnten Microsoft Teams-Umfeld. Das bedeutet für Sie und Ihre Teilnehmenden keine Unterbrechungen, keine zusätzlichen Schritte – einfach alles, was Sie brauchen, ist an einem einzigen Ort.
Bereiten Sie sich wie gewohnt vor
Sie als Projektadmin bereiten sich in TEDME wie gewohnt vor. Erstellen Sie die Interaktionen für Ihre Vorträge in TEDME und steuern Sie diese dort.
Alles aus einer Hand
Für Ihre Teilnehmer wird es noch einfacher als bei herkömmlichen Interaktionstools.
Denn diese klicken im Teams-Meeting einfach auf die automatisch erscheinende TEDME-Kachel und können sofort loslegen und innerhalb des Teams-Meetings abstimmen.
Falls ein Teilnehmer MS-Teams nicht nutzen möchte, loggt er sich einfach wie gewohnt mit dem Raumnamen auf tedme.com ein. Schon kann auch er an der Abstimmung teilnehmen.
Einfach einrichten
Wer das Meeting in MS-Teams erstellt, muss dort TEDME als Anwendung hinzufügen. Für die Teilnehmenden hingegen geschieht dies automatisch.
So ist mit wenigen Schritten alles bereit für Ihr Meeting in MS-Teams und mit TEDME.
MS Teams und TEDME im Einsatz
TEDME Teams APP
Installationsanleitung
Inspiration für die MS Teams Benutzung
Was aufgrund der Pandemie eingeführt wurde, hat sich in den letzten 2 Jahren als eine bewährte Maßnahme erwiesen: Die Möglichkeit, virtuelle Haupt- und Mitgliederversammlungen durchzuführen.
Die virtuelle Hauptversammlung soll eine dauerhafte, weiterentwickelte Regelung im Aktiengesetz (AktG) erhalten und auch die virtuellen Mitgliederversammlungen sollen für Vereine weiterhin möglich sein.
Virtuelle Mitgliederversammlungen für Vereine
Ebenso wie Aktiengesellschaften sollen auch Vereine künftig ihre Mitgliederversammlung auch als Videokonferenz durchführen können. Das schlägt der Bundesrat in dem Gesetzentwurf vom 1. Juli 2022 vor.
Die Durchführung als Videokonferenz soll durch eine Änderung in §32 BGB grundsätzlich möglich und nicht von einer Regelung durch die Satzung abhängig sein. „Da sich digitale Besprechungen und Sitzungen während der Corona-Pandemie bewährt haben, soll die Abhaltung einer Versammlung, an der Vereinsmitglieder im Wege der Videokonferenztechnik teilnehmen können, künftig im pflichtgemäßen Ermessen des Vorstands liegen. Einer Satzungsregelung oder einer Zustimmung der Mitglieder bedarf es hierfür nicht mehr“, führt der Bundesrat aus.
Virtuelle Hauptversammlungen für Aktiengesellschaften
Durch § 1 Absatz 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRua-COVBekG), erhielten Aktiengesellschaften und verwandte Rechtsformen erstmals die Möglichkeit, ihre Hauptversammlungen als ausschließlich virtuelle Hauptversammlungen durchzuführen. Dieses GesRuaCOVBekG tritt mit Ablauf des 31. August 2022 außer Kraft.
Das Format der virtuellen Hauptversammlung wurde von der Praxis gut angenommen und hat sich im Großen und Ganzen bewährt:
- bei den Versammlungen nahmen die Anwesenheiten zu
- die Möglichkeit der Verlagerung des Fragerecht in das Vorfeld der Versammlung, trug zu einer gestiegenen Qualität bei der Beantwortung von Aktionärsfragen bei.
Allerdings ermöglicht das Gesetz die Ausübung der Aktionärsrechte nicht in dem gleichen Maße, wie es im Rahmen von Präsenz- oder hybriden Versammlungen möglich ist.
Vor dem Hintergrund dieser gesammelten Erfahrungen soll die virtuelle Hauptversammlung eine dauerhafte, weiterentwickelte Regelung im Aktiengesetz (AktG) erhalten. Sie soll jedoch nun auch die Rechtsausübung durch die Aktionäre ähnlich dem Recht in der Präsenzversammlung gestalten.
Darin heißt es, dass die Satzung vorsehen kann, die Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre abzuhalten. Folgende Voraussetzungen müssen eingehalten werden:
- Übertragung mit Bild und Ton
- Ausübung der Stimmrechte auf über elektronische Teilnahme, elektronische Briefwahl oder Vollmachtserteilung
- den digital zugeschalteten Aktionären wird das Recht eingeräumt, Anträge und Wahlvorschläge via Video-Kommunikation in der Versammlung zu stellen
- den Aktionären wird ein Auskunftsrecht via elektronische Kommunikation eingeräumt,
- 7 Tage vor der Versammlung muss diesen der Inhalt zugänglich gemacht werden,
- Aktionäre müssen eine Stellungnahme auf elektronischem Wege einreichen können,
- sie müssen ein Rederecht (!) in der Videokommunikation erhalten
- sowie ein Widerspruchsrecht auf elektronischem Wege erhalten.
Fazit
Virtuelle Haupt- und Mitgliederversammlungen sind gekommen, um zu bleiben. Nach den positiven Erfahrungen der letzten 2 Pandemie-Jahre, der fortschreitenden Digitalisierung, der Möglichkeit, Versammlungen zu entzerren und zugleich nachhaltiger zu gestalten, hat nun auch der Gesetzgeber die Dauerlösung für virtuelle Versammlungen beschlossen.
Was Kunden wirklich wollen – wir haben bei unseren Kunden aufmerksam zugehört und können Ihnen ganz begeistert unsere neueste Erweiterung präsentieren: Die neue TEDME-App – jetzt nahtlos integriert in Microsoft Teams. Diese steht Ihnen ab sofort zusätzlich zur Verfügung.
Wissend, dass sehr viele unserer geschätzten TEDME Enterprise-Kunden viele ihrer Meetings mit Microsoft Teams durchführen, haben wir mit Hochdruck an der App gearbeitet.
Für Sie bedeutet das: Sie können jetzt alles in einer einzigen Anwendung erledigen: Abstimmungen, Wahlen, Feedback, Wissensspiele oder Q&A – direkt in Ihrem gewohnten Microsoft Teams-Umfeld. Das bedeutet keine Unterbrechungen, keine zusätzlichen Schritte – einfach alles, was Sie brauchen an einem einzigen Ort.
Aber genug der Worte – erleben Sie es selbst. Schauen Sie am besten gleich in das kurze Video und überzeugen Sie sich selbst.
Alles in einer einzigen Anwendung: TEAMS in TEDME
So geht’s
Für Ihre Teilnehmer
Ihr Besprechungsteilnehmer öffnet sein TEAMS-Meeting und gibt die TEDME-Raumnummer ein. Er sieht die Präsentation, die anderen Teilnehmer und integriert auch die TEDME-Fragen. Kein separater Link, keine zwei Fenster – alles auf einen Blick.
Für Ihren Moderator
- Termin im Kalender hinzufügen und speichern
- App TEDME dem TEAMS-Meeting hinzufügen.
- Öffnen und nutzen Sie das Backend von TEDME wie gewohnt.
Die perfekte Integration für:
- Alle, die TEAMS bereits in der Organisation nutzen
- Ihre Online-Veranstaltungen
- die Übermittlung von Streamings, fürs Teilen vom Bildschirm und Dateien in Kombination mit Interaktionsfragen in TEDME
Voting, Q&A, Umfragen, Gamification
Alle gewohnten TEDME Funktionen für Teilnehmer stehen ab sofort auch in der TEDME-App für Microsoft Teams zur Verfügung.
Voting
Das Voting löst Ihr Moderator bequem außerhalb von MS Teams aus und Ihre Teilnehmer beantworten die Fragen und Votings direkt in MS Teams.
Umfragebögen
Feedback- und Umfragebögen werden ebenfalls direkt im Teams eingebettet, so dass Ihre Teilnehmer diese bequem ausfüllen können.
Gamification
Ein TEDME-Wissensspiel und oder TEDME-Wissensturnier lockern jedes Ihrer Teams-Meeting auf. Probieren Sie es aus – Sie und Ihre Teilnehmer werden begeistert sein.
Q&A Session
Auch die Fragen der Teilnehmer werden in MS Teams eingebettet und die direkt dort Antworten dargestellt.
So holen Sie sich TEDME in TEAMS
Schauen Sie sich unser Tutorial oder unsere Installationsanleitung dazu an. Mit wenigen Klicks haben Sie TEDME einer TEAMS-Besprechung hinzugefügt. Schon kann es losgehen.
Das Kleingedruckte
Ihre Teilnehmer benötigen ein Microsoftkonto.
Die Free-Version von Teams unterstützt keine Apps - d.h. auch nicht TEDME.
Sie wollen sichergehen, dass alle an den Votings und Interaktionen teilnehmen können? Dann teilen Sie sicherheitshalber den klassischen TEDME-Link mit Ihren Teilnehmern. So können sie auch ohne Microsoftkonto an all Ihren Abstimmungen teilnehmen.